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Bier mit Attest

Aus: Löser, Frank: Sagenbuch des Silbernen Erzgebirges; Rund um die Bergstadt Sayda und die Silbermannstadt Frauenstein, Verlag Rockstuhl, 1. Auflage, 2008.

Sächsisches Brauereimuseum

In früheren Zeiten wurde das Bier nicht von einem guten Vertreter per Vertrag in die Gastwirtschaften gebracht, sondern der Markt war 'aufgeteilt'. Die Obrigkeit, meist der Kurfürst, legte mehr oder weniger einverträglich fest, in welche Orte Bier einer bestimmten Brauerei geliefert werden konnte. Es waren meist die nächsten umliegenden Dörfer, die dieses Bier ausschenken durften.

Rechenberger Bier hatte schon zu früheren Zeiten einen guten Ruf und es wurde auch unerlaubt zu den Abnehmern gefahren.

1723 wurde gar ein Fuhrmann eingesperrt. Er hatte das gute Rechenberger Bier zu anderen nicht genehmigten Abnehmern gefahren und somit die Auflagen verletzt. Es kam sogar soweit, dass sich einige wohlbetuchte Bürger aus fernen Orten, die nicht mit Rechenberger Bier beliefert wurden, von ihrem Rat ein persönliches Attest ausstellen ließen. Darin stand amtlich festgeschrieben, dass jene Bürger anderen Bier abhold waren und nur das gute Rechenberger ihnen wohl bekomme.

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